AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Interessenten
Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilte Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behan­delt werden. Kommt infolge  unbefugter     Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlussangelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich  mitzuteilen.Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind sie andererseits ver­pflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Auktionatorendienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen. Kommt ein Vortragsabschluss über eines der von uns angebote­nen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Die Versteigerungscourtage (Käufercourtage) ist in den Allgemeinen Versteierungsbedingungen geregelt. Die Courtage ist mit Abschluss des Hauptvertrages  fällig und  gegen Rechnungserteilung zu zahlen. Es entsteht ein neuer Anspruch gemäß § 328 BGB. Der Courtagenanspruch erlischt nicht, wenn der Hauptvertrag nicht zur Durchführung gelangen sollte; die Vermittlungstätigkeit des Auktionators jedoch erbracht und vertraglich vereinbart sind.
Vor der Beurkundung des Kaufvertrages ist der Auktionator berechtigt, einen Nachweis über die Finanzierung des Kaufpreises zu verlangen.  Eine Besichtigung der Kaufobjekte ist nur nach vorheriger Terminabsprache bzw. Terminvereinbarung mit uns möglich. Es wird keine Haftung für Personen und/oder  Sachschäden übernommen, die im Zusammenhang mit einer von mir vereinbarten Besichtigung der Objekte stehen. Als Gerichtsstand wird Norden vereinbart.

Für Auftraggeber

Einem Auftraggeber, der seine Immobilie über die Web-Sites des Auktionators Walter Frerichs (www.nordsee-immomarkt.de und www.nordseelage.de ) vermarkten lassen möchte, entstehen hierfür keine Kosten. Die anfallenden Versteigerungskosten trägt der Auktionator selbst. Die Versteigerungscortage ist  vom Käufer zu zahlen.
Der Auftraggeber hat nur dann die Courtage - und zwar in der dem Objekt zugrunde liegenden Höhe zu zahlen -, wenn es in den ersten 6 Monaten ab  Veröffentlichung im Internet zu einem Verkaufsabschluss ohne die Mitwirkung des Auktionators Frerichs gekommen ist. Nach Ablauf von 6 Monaten ist der  Auktionator erst dann berechtigt, die Courtage vom Auftraggeber zu fordern, wenn er nachweist, dass der Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer von ihm hergestellt wurde oder, dass der Käufer durch ihn erfahren hat, dass das angebotene Objekt zum Verkauf steht. Als Nachweis genügt ein zwischen dem  Auktionator und dem Käufer hergestellter Kontakt, woraus hervorgeht, dass ihm die Versteigerung des vom Auftraggeber angebotene Objekt bekannt wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, falls das Objekt nach Ablauf von sechs Monaten anderweitig vermarktet wurde, dem Auktionator hiervon sofort Kenntnis zu  geben. Sollte der Auftraggeber dem Auktionator von dem erfolgten Verkauf nicht in Kenntnis setzen, trägt er von dem Tage des Verkaufs bis zur Kenntnisnahme durch den  Auktionator die Vermarktungskosten.Der Auktionator ist berechtigt, alle die mit dem Verkauf erforderlichen Unterlagen anzufordern oder auch einzusehen (z.B. Grundbucheinsichten, Katasterunterlagen, Gebäudeversicherungsunterlagen).
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