Es gibt keinen seriöseren Immobilienverkauf, als die freiwillige Versteigerung.
Sie garantiert nicht nur große Transparenz und Objektivität, sondern auch für beide Seiten große Vorteile:
- der Eigentümer verkauft in einem vorab festgelegten Zeitraum zum bestmöglichen Preis
- und der Käufer weiß, dass er nicht zu viel bezahlt hat.
Ich bin ein von der Industrie- und Handelskammer Emden öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer. Die von mir durchgeführten freiwilligen Versteigerungen werden vom zuständigen Ordnungsamt und von der Industrie- und Handelskammer (IHK) überwacht.
- Keine Zwangsversteigerung !! -
Die freiwillige Versteigerung ist keine Zwangsversteigerung! Sie ist eine nach der Gewerbeordnung geregelte freiwillige Versteige-rung.
Besichtigung vorab
Besichtigungen können vorab mit dem Auktionatorenbüro vereinbart werden.
Bei einer freiwilligen Versteigerung ist ein Schnäppchenkauf durchaus möglich!
Da alle zur Versteigerung angemeldeten Immobilien immer mit einem Mindestpreis angesetzt werden, kann der Käufer manchmal ein besonderes Schnäppchen ersteigern.
Bei einem weit unter Marktpreis abgegebenen Meistgebot kann allerdings der Verkäufer auch den Zuschlag verweigern!
Wo registriere ich mich?
Bietinteressenten haben sich zur Versteigerung anzumelden. Bei größeren Versteigerungen erhalten die Interessenten eine Bieterkarte.
Die Interessenten, die mitbieten wollen, haben Ihre Liquidität vor der Versteigerung nachzuweisen, z.B. durch Vorlage einer Bankbescheinigung, Sparbuch, Kontoauszug, andere relevanten Urkunden oder Zahlung einer Bietsicherheit.
Bietsicherheit
Die Höhe der Sicherheitsleistung wird für jede Immobilie individuell festgelegt. In der Sicherheitsleistung ist ggf. das Aufgeld inkl. MwSt. enthalten. Falls der Bieter den Zuschlag nicht erhält, wird der gesamte Betrag unverzüglich an ihn zurücküberwiesen oder der bankbestätigte Scheck zurückgegeben.
Wo findet die Versteigerung statt?
Der Ort der Versteigerung wird frühzeitig bekanntgegeben. In der Regel findet die Versteigerung in meinen Geschäftsräumen statt.
Was ist eine Steigerungsrate?
Die Steigerungsrate ist in den Bedingungen festgelegt. Sie besagt, mit welchem Betrag sich das Gebot jeweils mit Zeichen des Bieters erhöht.
Wer bekommt den Zuschlag?
Der Zuschlag geht an den Meistbietenden mit den Worten „...und zum Dritten“. Bitte beachten Sie, dass zum Kaufpreis noch weitere Kosten hinzukommen, wie das festgelegte Aufgeld (siehe weiter unten), ca. 1,6 % Notariats und Gerichtskosten und 5% Grunderwerbsteuer.
Wann werde ich Besitzer?
In Deutschland bedürfen alle Grundstückskaufverträge einer notariellen Beurkundung. Die Beurkundung erfolgt unmittelbar nach der Versteigerung.
Was ist das „Aufgeld“?
Bei den Versteigerungen bezahlt der Erwerber auch das Aufgeld. Das Aufgeld ist mit der Maklercourtage vergleichbar. Es ist verdient und fällig nach Zuschlagerteilung.
Das Aufgeld ist auch dann fällig, wenn der Vertrag aus Gründen, die der Meistbietende zu vertreten hat, nicht zustande kommt.